Anschrift: Riesenklein gGmbH | Hoher Weg 4 | 06120 Halle (Saale)
FAQ
| Allgemein
Was bedeutet Bildungshaus?
Ein Bildungshaus ist ein Verbund mehrerer Bildungsinstitutionen für verschiedene Altersgruppen. Im Bildungshaus Riesenklein gibt es einen Kindergarten, eine Grund– und eine Gemeinschaftsschule sowie einen Hort als Ganztagskonzept unter einem Dach. Alle Bereiche wirken konzeptionell zusammen und ermöglichen für die Kinder und Jugendlichen nahtlose und inklusive Bildungswege vom ersten Lebensjahr bis zum Schulabschluss.
Was ist der Freie KinderGarten Riesenklein?
Der inklusive Freie KinderGarten Riesenklein (Krippe & Kindergarten) ist der Teil des Bildungshauses Riesenklein für die Kleinsten – in altersgemischten Gruppen von 1 bis 3 Jahren (Rübchen) und 3 bis 6 Jahren (Schlossgeister).
Was ist die Freie Schule Riesenklein?
Die Freie Schule Riesenklein ist als staatlich anerkannte, inklusive Grundschule Teil des Bildungshauses Riesenklein für die Jahrgänge 1 bis 4 – in altersgemischten Lerngruppen (Wiesengeister, Waldgeister, Wassergeister, Windgeister, Wüstengeister, Wurzelgeister).
Was ist die Freie Schule Bildungsmanufaktur?
Die Freie Schule Bildungsmanufaktur ist als staatlich anerkannte, inklusive Gemeinschaftsschule die weiterführende Schule im Bildungshaus Riesenklein. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 13 und ermöglicht alle Schulabschlüsse bis hin zum Abitur.
Was ist die Freie KinderWerkstatt bzw. Werkstatt Riesenklein und was bedeutet FerienWerkstatt?
Die Freie KinderWerkstatt Riesenklein (für die Grundschule) und die Werkstatt Riesenklein (für die Gemeinschaftsschule) sind Bestandteil unseres reformpädagogischen Konzeptes und des ganztägigen Alltags im Bildungshaus Riesenklein. Beide ergänzen und verweben die Schulen mit einer FrühWerkstatt vor den ersten Arbeitsphasen, mit der Begleitung in den Lerngruppen durch KinderWerkstatt- bzw. WerkstattPädagogen und durch Angebote nach den Arbeitsphasen in der SpätWerkstatt. In den Ferien wird für die Kinder der Freien Schule Riesenklein und der Freien Schule Bildungsmanufaktur eine FerienWerkstatt angeboten, in der gemeinsame Pläne geschmiedet, Ausflüge unternommen und all die Räume, Materialien, Ateliers und Werkstätten unseres Bildungshauses erkundet werden.
Wann und wie können wir das Bildungshaus/den KinderGarten/die Schulen kennenlernen?
Gerne laden wir euch zu unserem Tag der offenen Tür im Frühling eines jeden Jahres ein. An diesem Tag gibt es Einblicke in unsere Lernräume, Ateliers, Werkstätten und unseren Alltag sowie Gesprächsmöglichkeiten mit unserem Team (Pädagog*innen, Koordinator*innen, usw.).
Auch andere Veranstaltungen (wie Weihnachtsmarkt, Flohmarkt, usw.) geben Gelegenheit für einen ersten Einblick in unser Bildungshaus.
Die aktuellen Termine findet ihr vorab unter Aktuelles sowie in den sozialen Medien (@riesen_klein).
Eine weitere wunderbare Gelegenheit, erste Eindrücke und Einblicke in alle Bereiche unseres Bildungshauses zu gewinnen, ist der Film, der zu unserem 20. Geburtstag entstand.
Wie ist die Mitwirkung der Eltern im Bildungshaus Riesenklein geregelt?
Unser Bildungshaus lebt auch von der Mitwirkung der Eltern und dafür gibt es vielfältige Möglichkeiten. Jede Familie (unabhängig davon, wie viele Kinder sie im Bildungshaus Riesenklein hat) trägt mit 24 Arbeitsstunden pro KinderGarten- bzw. Schuljahr zu Bedarfen in unserem Haus, Alltag oder Projekten bei.
Arbeitsstundenbedarfe werden per E-Mail, im Gespräch, über Aushänge im Haus und in der wöchentlichen MontagsPost ausgeschrieben oder können direkt bei den Verantwortlichen erfragt werden.
Eine weitere, uns ebenfalls sehr unterstützende Möglichkeit ist es, die Stunden finanziell auszugleichen.
Welche Abschlüsse kann unser Kind in der Freien Schule Bildungsmanufaktur erreichen?
Euer Kind kann in unserer Gemeinschaftsschule folgende Abschlüsse erzielen:
• Hauptschulabschluss
• qualifizierter Hauptschulabschluss
• Realschulabschluss
• Erweiterter Realschulabschluss
• Schulischer Teil der Fachhochschulreife
• Fachhochschulreife
• Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
• Differenzierte Abschlüsse der Förderschulen
Als inklusiver Lernort begleiten und fördern wir alle Kinder und Jugendlichen individuell nach ihren unterschiedlichen Voraussetzungen, Begabungen und Fähigkeiten, sodass jede*r die Möglichkeit hat, ihre/seine Leistungsfähigkeit so zu entfalten und zu entwickeln, dass stets der höchstmögliche Schulabschluss erreicht werden kann.
Sind Hospitationen für interessierte Familien möglich?
Leider nein. Allgemeine Hospitationen sind nicht möglich, da wir für die Kinder und Jugendlichen in unserem Bildungshaus einen weitestgehend ungestörten Alltag wahren wollen.
Ausnahmen stellen Kooperationen
zu wissenschaftlichen Inhalten oder für Ausbildungszwecke dar.
Für interessierte Familien empfehlen wir unseren Tag der offenen Tür, sonstige Veranstaltungen, unseren Film und unsere Präsenz in sozialen Medien.
Welche Fremdsprachen werden im Bildungshaus Riesenklein angeboten?
Bereits im KinderGarten nehmen wir die Vielfalt unserer Familien und Impulse der Kinder zum Anlass, die Welt der Sprachen zu entdecken.
In den ersten beiden Lernjahren in der Grundschule gibt es mit »little english« und »le petit français« verschiedene Angebote, das Englische und Französische kennenzulernen. Ab dem dritten Lernjahr ist das Lernen der englischen Sprache verbindlich.
In der Freien Schule Bildungsmanufaktur (Gemeinschaftsschule) folgt neben Englisch ab dem 7. Lernjahr der Unterricht von Französisch als zweite Fremdsprache.
| Aufnahme
Was braucht es für die Bewerbung zur Aufnahme unseres Kindes?
Sowohl für einen Platz im KinderGarten, als auch für die Grund- oder Gemeinschaftsschule braucht es den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen und eine formlose, kurze persönliche Beschreibung der Motivation für die Wahl unseres Bildungshauses (gern auch mit Fotos).
Wie und wohin versenden wir die Bewerbung unseres Kindes?
Wir bitten idealerweise um digitale Zusendung der Bewerbung an: kontakt@riesenklein.com
Möglich ist auch der Postweg:
Bildungshaus Riesenklein
Hoher Weg 4
06120 Halle (Saale)
Wann ist die Bewerbungsfrist für das kommende Schuljahr?
Für Schulanfänger*innen in Grundschule und Gemeinschaftsschule endet die Bewerbungsfrist jährlich am 30. September im Vorjahr der Einschulung.
Wann können wir uns für einen Platz im KinderGarten bewerben?
Bewerbungen für einen Platz im KinderGarten sind ganzjährig möglich.
Wann werden die Plätze für den KinderGarten vergeben?
Die Platzvergabe für die Plätze des kommenden KinderGartenjahres (von August bis Juli) findet jedes Jahr im Frühjahr (spätestens Anfang Mai) statt. Daraufhin informieren wir die Familien im Falle einer Platzzusage.
Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?
Grundsätzlich gibt es keine besonderen Voraussetzungen, die ein Kind erfüllen muss, um einen Platz in unserem Bildungshaus zu erhalten. Wichtig ist uns, dass sich die Familie mit unserem Konzept und unserer Haltung auseinandergesetzt hat und auf dieser Basis an einem Platz interessiert ist. Aus diesem Grund wünschen wir uns neben dem formalen Bewerbungsbogen eine formlose, kurze persönliche Beschreibung der Motivation für die Wahl unseres Bildungshauses.
Kinder aus dem Bildungshaus Riesenklein und Geschwisterkinder werden bei der Platzvergabe bevorzugt.
Leider können wir – entgegen unserem Wunsch – nicht immer allen Familien einen Platz anbieten. Die Koordinationen der jeweiligen Bereiche (Schulen oder KinderGarten) entscheiden unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte (wie Alter, Geschlecht, besondere Rechte des Kindes, …) im Hinblick auf Ausgewogenheit und Vielfalt in den Gruppen, wie wir die Plätze vergeben.
Ist die Aufnahme unterjährig möglich?
Ja. Die Aufnahme von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in unseren KinderGarten gestaltet sich über das KinderGartenjahr hin – je nach vorhandenen Plätzen – flexibel.
Was passiert nach Zusendung der Bewerbung unseres Kindes?
Nach Eingang der Bewerbung erhaltet ihr zeitnah eine Eingangsbestätigung und Information, wie es weiter geht.
Ist es möglich, dass unser Kind im Bildungshaus auch dann einen Platz erhält, wenn es an einem anderen Wohnort als der Stadt Halle gemeldet ist?
Bildungshaus aufgenommen werden. Hierfür bedarf es einiger zusätzlicher Formalitäten und einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 6 Monaten vor Vertragsbeginn. Es ist zu beachten, dass eure Wohnortgemeinde in Bezug auf die Finanzierung nicht verpflichtet ist, eurer KITA (Kindergarten, Hort) -Wahl zuzustimmen.
Meldet euch in diesem Fall frühzeitig bei uns. Wir informieren euch zu den aktuellen Gegebenheiten.
Wann bekommen wir final Bescheid, ob wir einen Platz in der Freien Schule Riesenklein (Grundschule) oder in der Freien Schule Bildungsmanufaktur (Gemeinschaftsschule) erhalten?
Der Auswahlprozess startet nach Ende der Anmeldefrist (30. September des Vorjahres). Zu Jahresbeginn (Januar/Februar) erhalten die Familien die Rückmeldung zu ihrer Schulplatzbewerbung.
Ist ein Quereinstieg in die Schulen möglich?
In der Grund- und Gemeinschaftsschule ist eine Aufnahme von Kindern im Verlauf des Schuljahres als Quereinsteiger*in möglich, insofern ein entsprechender Platz verfügbar ist. Falls wir keinen freien Platz anbieten können, gibt es die Option des Verbleibs auf der Interessentenliste.
Was ist die Interessentenliste?
Für Familien, die an einem Quereinstieg im Bildungshaus Riesenklein (KinderGarten, Grundschule, Gemeinschaftsschule) durch eventuell freiwerdende Plätze in der Zukunft interessiert sind, führen wir eine Interessentenliste. Diese berücksichtigen wir, falls ein Platz frei wird. Sie existiert als ein Pool – ohne ein Ranking. Nachfragen haben keinen Einfluss auf die Entscheidung – wir bitten daher davon abzusehen. Wir melden uns im Falle einer Quereinstiegsmöglichkeit direkt bei der Familie.
| Kosten
Wie hoch ist der monatliche KinderGarten-/Hort (KinderWerkstatt)-Beitrag?
Unsere Beiträge sind nicht höher als in anderen Kindertagesstätten unserer Stadt. Sie richten sich nach der gültigen Gebührensatzung der Stadt Halle (Halle).
Ausführliche Informationen zu unseren Beiträgen, Erstattungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten sowie unsere aktuelle Gebührensatzung findet ihr unter https://www.riesenklein.com/gebuehren/
Warum wird ein Schulgeld erhoben?
Die Freie Schule Riesenklein (Grundschule) und die Freie Schule Bildungsmanufaktur (Gemeinschaftsschule) sind staatlich genehmigte und anerkannte Schulen und erhalten Finanzhilfen des Landes Sachsen-Anhalt zur Finanzierung des Schulbetriebes.
Bei den Zahlungen des Landes handelt es sich um Pauschalen. Diese sind zwar an den Kosten staatlicher Schulen orientiert, werden jedoch freien Schulen nur anteilig (ca. 65%) gewährt. Daher muss auch unser Träger zur vollständigen Finanzierung eines Schulplatzes ein Schulgeld erheben.
Ausführliche Informationen zu unseren Beiträgen, Erstattungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten sowie unsere aktuelle Gebührensatzung findet ihr unter https://www.riesenklein.com/gebuehren/
Wie setzt sich der monatliche Beitrag für einen Platz im KinderGarten zusammen?
KinderGarten Kinder unter 3 Jahren:
• 196 Euro Beitrag
• 82 Euro Verpflegung
KinderGarten Kinder von 3 bis 6 Jahren:
• 142 Euro Beitrag
• 82 Euro Verpflegung
Ausführliche Informationen zu unseren Beiträgen, Erstattungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten sowie unsere aktuelle Gebührensatzung findet ihr unter https://www.riesenklein.com/gebuehren/
Wie setzt sich der monatliche Beitrag für einen Platz in der Grundschule/KinderWerkstatt zusammen?
Der monatliche Beitrag für einen Platz in der Grundschule/KinderWerkstatt setzt sich zusammen aus:
• 128 Euro Schulgeld
• 60 Euro Hortbeitrag
• 82 Euro Verpflegung
Ausführliche Informationen zu unseren Beiträgen, Erstattungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten sowie unsere aktuelle Gebührensatzung findet ihr unter https://www.riesenklein.com/gebuehren/
Wie setzt sich der monatliche Beitrag für einen Platz in der Gemeinschaftsschule/Werkstatt zusammen?
Der monatliche Beitrag für einen Platz in der Gemeinschaftsschule/Werkstatt setzt sich zusammen aus:
• 155 Euro Schulgeld
• 60 Euro Hortbeitrag
• 82 Euro Verpflegung
Ausführliche Informationen zu unseren Beiträgen, Erstattungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten sowie unsere aktuelle Gebührensatzung findet ihr unter https://www.riesenklein.com/gebuehren
Für (An)Fragen:
Inhaltliche Verantwortung
Riesenklein gGmbH
Hoher Weg 4
06120 Halle (Saale)
Tel: 0345 – 279 99 80
Geschäftsführung: Susanne Horn
Redaktion: Susanne Horn
An der Riesenklein gGmbH beteiligte Körperschaften:
Riesenklein e. V.
Bildungsmanufaktur Riesenklein e. V.
Handelsregistereintrag
Amtsgericht Stendal
Geschäftsnummer: HRB 10874
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Quelle: eRecht24.de – Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
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